
Käufer und Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung und aus investmentrechtlichen Forderungen ein Gutachten über den Verkehrswert der Immobilie anfertigen.
Im Rahmen der Bilanzierung des Immobilienvermögens unterstützen wir Sie zur Identifikation eines potenziellen Abwertungsbedarfs bzw. von stillen Reserven oder des Fair Value entsprechend der IFRS.
Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäudeanteil nach dem Verhältnis der Teilwerte erforderlich. Beispielsweise für die Übernahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen müssen die Verkehrswerte der betrieblichen Immobilien ermittelt werden.
Im Rahmen von erbrechtlichen Auseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen, sonstigen Zivilprozessen, etc.
z.B. im Zuge von Projektentwicklungen, Revitalisierungen, Potenzialanalysen, etc.
Als Grundlage von Verwertungsentscheidungen, als Status-Quo-Analyse, zur Ermittlung der Vorteilhaftigkeit von Vermietungsopportunitäten, etc.
Greifen wir auf und stimmen die erforderliche Wertermittlung auf Ihre Aufgabenstellung ab.